Aufgaben des Eider-Treene-Verbands

Die Aufgaben des Eider-Treene-Verbandes sind vereinfacht dargestellt

  • der Schutz von Grundstücken und Anlagen vor Sturmflut und Hochwasser (Deichschutz)
  • Unterhaltung und Betrieb von Schöpfwerken und Sielen zur Be- und Entwässerung der Niederungen
  • Unterhaltung von Gewässern einschl. Ausbau und naturnahe Gestaltung
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Naturschutz
  • Verwaltung und technische Betreuung der Mitgliedsverbände

Insbesondere die Niederungen - das sind die Flächen 2,50 m unter Normal Null - sind auf den Hochwasserschutz und intakte, leistungsfähige Schöpfwerke angewiesen. Wenn Siedlungen weiter bewohnbar, Straßen und Wege weiter befahrbar und landwirtschaftliche Flächen weiter nutzbar sein sollen, gibt es zur heutigen Wasserwirtschaft keine Alternative.
Die Wasserzügigkeit der Verbandsgewässer, aber auch der Parzellengräben, ist für einen zuverlässigen Abfluss zum Schöpfwerk zwingend notwendig. Gleichwohl legt der Eider-Treene-Verband Wert auf eine möglichst nachhaltige Wasserwirtschaft, d. h. die Wasserstände so hoch wie möglich zu fahren, um die Moorsackungen so gering wie möglich zu halten und trotzdem eine landwirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen.
Durch die Entwässerung mineralisiert der Moorboden und sackt. Zahlreiche stumme Zeugen in der Landschaft wie Brückenwiderlager, tief gegründete Fundamente u.ä. weisen auf diesen schleichenden Prozess hin.
In Anbetracht des zu erwartenden Klimawandels und dem bestehenden Problem der Moorsackungen müssen kurz- und mittelfristig möglichst intelligente und flexible Lösungen zur Steuerung der Wasserstände und den landwirtschaftlichen Nutzungen in den Niederungen gefunden werden.

Aber nicht nur in den Niederungen, sondern auch in den höher gelegenen Gebieten ist die Wasserwirtschaft Grundlage sowohl für die landwirtschaftliche Nutzung als auch für die Siedlungen. Nach jedem stärkeren Regen oder einer Schneeschmelze sind wir alle froh, dass das Wasser von den Straßen und Grundstücken abfließen und in der Kanalisation verschwinden kann. Damit  das anfallende Wasser aus der Kanalisation und von den Grundstücken über kleinere und größere Gewässer möglichst schadlos, d. h. ohne Überflutungen, dem Meer zugeführt werden kann, sorgen die Wasser- und Bodenverbände für ein intaktes Gewässernetz.

In der Eider-Treene-Sorge-Region hat die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein umfangreiche Flächen erworben. Sobald Flächen, Straßen und Wege nicht mehr der intensiven  Nutzung unterliegen, ziehen sich die Verbände zurück und stellen die Entwässerung in diesen ausschließlich der Stiftung Naturschutz gehörenden Bereichen so weit wie möglich ein, indem eine Entwässerung der Flächen durch Gräben nicht mehr erfolgt, jedoch "Über-schusswasser" weiterhin abgeleitet werden kann. Denn im Winterhalbjahr ist die Verdunstungsrate niedriger als die Niederschlagshöhe, so dass auch von den extensiv genutzten und vernässten Flächen Wasser abfließt.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Verbandsarbeit sind:

  • Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz WVG)
  • Ausführungsgesetz zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz - LWVG)
  • Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
  • Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - LWG)
  • Bundes- und Landesnaturschutzgesetze
  • Verbandssatzung und Haushaltssatzung des Verbandes