Wat man weeten mut

In niedütsch heet dat FAQ. Dat kümmt ut´n englischen un bedüt, dat wi hier Antworten op Frogen geev, vun den wi glöbt, dat du se viellich frogen wüllst.


1.    Warum bin ich Mitglied in einem Wasser- und Bodenverband / Sielverband?
Ich bin doch gar nicht eingetreten.

Bei der Gründung eines Verbandes sind seinerzeit die im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke in einem Verwaltungsverfahren zu den jeweiligen Verbandsgebieten hinzugezogen worden bzw. haben der Verbandserrichtung zugestimmt. Dieser einmalige Vorgang gilt auch für die Rechtsnachfolger wie Käufer oder Erben. Aus diesem Grunde ist keine „Eintrittserklärung“ notwendig – die Grundstücke im Verbandsgebiet begründen die Mitgliedschaft.
Kurz gesagt:
Wer Eigentum an mindestens einem Grundstück hat, ist Mitglied im Wasser- und Bodenverband/Sielverband.

2.    Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Da die Mitgliedschaft mit dem Eigentum zusammenhängt, kann man nicht kündigen.
Erst mit einem Eigentümerwechsel erlischt die Mitgliedschaft automatisch, sie geht dann an den neuen Eigentümer über.

Wichtig:
Die Beitragspflicht gilt immer vom 01.01. – 31.12 eines Jahres!
Es werden keine anteiligen Beiträge ausgerechnet, wenn z.B. ein Grundstück im Laufe des Jahres verkauft wird.

3.    Wofür zahle ich den Beitrag?
Jedes Mitglied zahlt seinen Beitrag für die Unterhaltung der Verbandsgewässer, damit das anfallende Niederschlagswasser möglichst schadlos abgeführt werden kann. In den Niederungen zahlen die Mitglieder zusätzlich Beiträge für den Hochwasserschutz (Deiche) und die Unterhaltung und den Betrieb der Schöpfwerke.
Nur durch ein intaktes Gewässernetz kann das Wasser zügig den Meeren zugeführt werden. Die Unterhaltung dieser Infrastruktur ist wichtiger Bestandteil zum Erhalt unserer Kulturlandschaft.

4.    Warum zahle ich auch noch Gebühren/Beiträge an die Gemeinde?
Die Gemeinden müssen Rohrleitungsnetze in den Gemeinden und Anlagen wie Regenrückhaltebecken zur Beseitigung des Niederschlagswassers unterhalten und betreiben. Das kostet Geld und wird über Gebühren/Beiträge der Gemeinden finanziert.
Die Wasser- und Bodenverbände/ Sielverbände müssen durch die Mitgliedsbeiträge die Unterhaltung und den Betrieb ihrer Anlagen sicherstellen, die das Wasser aus dem gesamten Einzugsgebiet aufnehmen und weiterleiten, also auch von Siedlungen, Kläranlagen und Straßen.

5.    Wo finde ich die Rechtsgrundlagen für das Handeln der Verbände?
Die Rechtgrundlagen sind hier benannt.
Die Satzungen der Verbände finden Sie hier.


6.    Wer bestimmt, welches Gewässer unterhalten wird?
Welches Gewässer des Verbandes wann und wie unterhalten wird, bestimmt der jeweils zuständige Verbandsvorsteher mit seinem Vorstand.
Für die Unterhaltung der Parzellen-/ Privatgräben sind die Anlieger verantwortlich und müssen hierfür auch die Kosten tragen.

7.    Warum ist die Unterhaltung von Parzellengräben wichtig?
Insbesondere in den Niederungen stellen die Parzellengräben wichtigen Speicherraum dar.
Sie sind Bestandteil des Gewässersystems zur Be- und Entwässerung und dürfen nicht vernachlässigt werden.

8.    Wer führt die Gewässerunterhaltung durch?
Die Gewässer werden vom Betriebshof des Eider-Treene-Verbandes unterhalten, der das hierfür notwendige Gerät und geschulte Personal vorhält.

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